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Prüfung von Heizöltanks in der Region Besigheim

Ihre Sachverständigenprüfung für Tankanlagen

Nicht nur Kellertanks, sondern auch unterirdische Tanks ab einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern müssen in regelmäßigen Abständen von einem zugelassenen Sachverständigen geprüft werden. Ist eine solche Prüfung erfolgt, so wird das Gutachten an die jeweilige Wasserschutzbehörde bzw. das zuständige Landratsamt weitergeleitet.

Der zuständigen Behörde steht es zu, im Bedarfsfall jederzeit eine außerplanmäßige Prüfung anzuordnen. Im Normalfall werden Tankanlagen alle 5 Jahre geprüft. In Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre.

Eine Prüfung durch einen solchen Sachverständigen erfolgt übrigens auch nach der Stilllegung von Erdtanks jeder Größe sowie bei Kellertankanlagen ab 10.000 Litern Fassungsvolumen. Auch wenn eine stillgelegte Tankanlage wieder in Betrieb genommen werden soll, ist eine solche Prüfung unerlässlich.

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So funktioniert die Prüfung von Heizöltanks

durch den Sachverständigen

Bei Erdtanks:

1. Öffnen der Schachtabdeckung
Besonderes Augenmerk liegt auf der Belastbarkeit und der Beschaffenheit der Schachtabdeckung.
2. Prüfen der Tankdomdeckel und der vorhandenen Armaturen im Domschacht
3. Prüfung der Überfüllsicherung (Grenzwertgeber) und Dichtheit der Anschlussgarnitur der Kupferleitungen im Domschacht
4. Bei Leckanzeigegeräten mit Flüssigkeitsüberwachung wird der Durchfluss am Prüfhahn im Domschacht untersucht
5. Enthält der Tank eine Kunststoffinnenhülle, werden die Vakuumleitungen überprüft
6. Anschließend wird die Dichtheit der ölführenden Leitungen, gegebenenfalls mittels einer Druckprobe geprüft
7. Anschließende Überprüfung der Armaturen, Leitungen sowie der Leckanzeiger im Gebäude
8. Überprüfen der Funktion des Leckanzeigers

Prüfung beim Kellertank:

1. Prüfung des Einstiegs in den Tankraum (besonderes Begutachten der Einstiegstür, deren selbständiger Schließmechanismus sowie die Feuerfestigkeit)
2. Überprüfung des Tankraumes und der Beschaffenheit des Auffangraumes
3. Überprüfen des einwandfreien ölbeständigen Anstrichs des Raumes (inklusive des Bereichs unter dem Tank – Dreifachanstrich!)
4. Überprüfen der vorgeschriebenen Hohlkehlen in den Wandübergängen
5. Kontrolle des Grenzwertgebers, der Rohr- und Ölleitungen
6. Prüfung auf das Vorhandensein einer Überdrucksicherung und einer Hebesicherung im höchsten Punkt der Rohrleitungen

Abschließende Erstellung des Prüfgutachtens inklusive Weiterleitung an die jeweilige Behörde sowie den Betreiber.

Alle hier genannten Tanks sind prüfpflichtig und sollten einer fristgerechten Prüfung unterzogen werden. Auch bei „nicht gemeldeten“ Anlagen. Das Nichtbeachten dieser Vorschriften ist strafbar, denn bei einem Ölschaden entfällt der Versicherungsschutz.

Wir sind für Sie da!

Sie haben Fragen bezüglicher Ihrer Tankanlage? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kontaktformular
07143 / 606 94

Kontakt Details

Email: info@tankschutz-fischer.de
Telefon:+49 7143 / 606 94
Fax: 07143 / 355 10
Straße: Froschbergstraße 59
Ort: 74354 Besigheim

Mo. – Fr.
08:00 – 12:00 – 13:00 – 17:00

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